Workshop Machete/ Haumesser, Teil I
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Die Machete ist ein in unseren Breiten meist beschmunzeltes Werkzeug. Seitdem die Firma Fiska jedoch mit Erfolg ein Haumesser auf den Markt gebracht hat, ändert sich das Image langsam. Macheten sind effektiver als Beile und dabei wesentlich leichter. Zusätzlich lassen sie sich auch für andere Aufgaben "zweckentfremden". In diesem Workshop will ich nun zeigen, wie man eine recht brauchbare Machete selber bauen kann. Das ganze verlangt etwas handwerkliches Geschick und ein paar Werkzeuge. Das schwierigste dürfte aber sein, das Halbzeug (ein altes Sägeblatt) zu organisieren. Diese Sägeblätter bestehen aus einem hervorragendem Material, welches sehr Verschleißfest und ausgesprochen hart ist. Außerdem kann man die Machete zur Not dann auch als Säge benutzen (Rückseite).

Was brauchen wir nun zum Bau der Machete:
- hochwertiges Leimholz (Siebdruckplatten,...) mit 10-12mm Dicke
- altes Metallsägeblatt einer elektrischen Bügelhubsäge
- Werkzeug und Kleinzeug wie Flex (Winkelschleifer) mit Trenn- Schrupp- und Schleifscheiben, Stichsäge, Schraubzwinge, Holzschrauben (mit Senkkopf, 4x30), Kompaktkleber (Pattex)



Die Sägeblätter könnt ihr evtl. in Schlossereien oder Industrieunternehmen bekommen. Die Dinger gehen hin und wieder kaputt oder sie sind zu stumpf und werden ausgetauscht. Sie haben eine Abmessung von ca. 80cm Länge und 3mm Dicke, es gibt sie aber auch in anderen Abmessungen.



1) Als erstes nehmt ihr die Leimholzplatte und zeichnet zwei Griffstücke auf und sägt sie mit der Stichsäge aus. Ihr könnt die Vorlage nehmen und größer/kleiner kopieren, bis sie für eure Hände passen. Ihr solltet auf jeden Fall etwas Luft haben zwischen den beiden "Abrutschsicherungen".









2) Nun nehmt ihr das Sägeblatt und zeichnet die Länge ein, die die Machete haben soll. Am Ende legt ihr einen der Griffstücke an wie im Bild zu sehen (Achtung: Seite beachten = Sägezähne auf der Rückseite, bei Zug sägen)und zeichnet die Kontur nach. Nun nehmt ihr die Flex mit einer Schneidscheibe und schneidet die Kontur nach, zusätzlich schlitzt ihr gleich im Bereich der Griffe Löcher für die Schrauben. Notfalls etwas nachschneiden, so dass die Schrauben nicht klemmen beim Einschrauben. Die Flanken sollten noch abgeschrägt werden, so dass die Schrauben nachher etwas versenkt sind. Versucht erst gar nicht Löcher zu bohren. Es benötigt viel Erfahrung und Geschick in die sehr harten Sägeblätter Löcher zu bohren. Flexen ist zwar nicht so schön aber wesentlich einfacher!

Nun montiert eine Schleifscheibe auf der Flex und entgraten die Schnittkanten. Zusätzlich schleifen wir die Sägezähne im Bereich des Griffes eben bzw. ab. Dieses ist notwendig, da die Sägezähne abwechselnd nach links und rechts geneigt sind um breiter zu sägen als das Blatt ist. Das wird gemacht, um ein Einklemmen des Blattes beim Sägen zu vermeiden. Beim montieren der Griffe stört es jedoch.
Achtung: Bei allen Flexarbeiten Brille, Gehörschutz und Handschuhe tragen!!!



3) Wir legen eine der Griffschalen an und bohren zwei Löcher mit einem maximal Ø2,5mm Bohrer durch die Schlitze des Sägeblattes ins Holz. Nun werden die Kontaktflächen von der ersten Griffschale und dem Sägeblatt angeraut und gesäubert. Entsprechend der Anweisung des Kompaktklebers werden beide Seiten gleichmäßig eingeschmiert und 10-15 Minuten liegen gelassen, damit der Kleber antrocknen kann.
Nach dem Antrocknen beide Teile aufeinander legen und zwei Schrauben in die vorgebohrten Löcher wenige Millimeter einschrauben. Anschließend erst Griffschale und Sägeblatt im Schraubstock kräftig verspannen. Die Schrauben sollen lediglich ein Verrutschen verhindern. Die Klebekraft von Kompaktklebern ist nicht abhängig von der Länge des Verspannens, sondern wie stark man es macht. Daher kann sofort weiter gearbeitet werden.
Nun werden die Schrauben vorsichtig eingeschraubt und nur leicht angezogen! Ein starkes anziehen kann zum Brechen des Sägeblattes in Längsrichtung führen!
Die überstehenden Schraubenenden und Schraubenköpfe werden mit der Flex abgeschliffen. (Schruppscheibe)





Weiter mit Teil II.


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